Aktuelles
Auf dieser Seite veröffentlichen wir alle Neuigkeiten rund um die Praxis.
-
Meerschweinchen ausgesetzt
ACHTUNG!!!
Heute, am 30.07.2024, fanden wir vor unserem Tor zwei ausgesetzte Meerschweinchen. Sie befanden sich in einer Katzenbox, welche in eine Plastiktüte gesteckt wurde. Sie standen in der prallen Sonne, ohne Wasser! Wir fanden an den Tieren eine Vielzahl an Verletzungen, kahle Stellen und Parasiten. Sie befanden sich in einem schlechten Allgemeinzustand, waren erschöpft und abgemagert.
Es handelt sich um 2 unkastrierte Männchen.
Wir sind sehr entsetzt über diesen Akt der Tierquälerei!!!
Und Tierquälerei ist in diesem Fall nicht übertrieben!
Der Gesetzgeber sagt, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 Tierschutzgesetz verboten ist und erfüllt den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz. Wer Tiere aussetzt, kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden!
Wir haben diesen Fall bereits angezeigt und werden es mit jedem weiteren Fall machen, sollte das wieder passieren!
Lebenssituationen können sich ändern, aber es rechtfertigt nicht, dass Tiere einfach ausgesetzt und anderen überlassen werden! Tiere, auch Meerschweinchen sind fühlende LEBEWESEN. Sie haben Emotionen wie Ängste, Freude, Zuneigung, Verlustschmerz uvm.
Wer sich ein Haustier anschafft, übernimmt auch immer eine große Verantwortung! Jedem sollte bewusst sein, dass man als Tierhalter Pflichten hat.
Wer Tiere hält oder betreut, muss diese angemessen ernähren, pflegen, ihnen die für ihr Wohlergehen notwendige Beschäftigung und Bewegungsfreiheit sowie soweit nötig Unterkunft zu gewähren. Auch ist der Tierhalter verpflichtet, seine Haustiere tierärztlich versorgen zu lassen!
Die Tierhalterpflichten werden durch Art. 3ff. der Tierschutzverordnung präzisiert.
Wir bitten jeden, der sich in einer schwierigen Situation befindet, egal ob familiär, finanziell, psychisch oder physisch, nicht einfach seiner Tiere zu entledigen, in dem man sie aussetzt. Suchen sie das Gespräch mit Tierschutzorganisationen, Tierärzten, Tierheimen, Auffangstationen oder Freunden. Es findet sich immer eine bessere Lösung!
-
Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT).
Eine Information der Bundestierärztekammer.Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert, um zu gewährleisten, dass sich neuere medizinische Verfahren in der GOT finden.
Die Anpassung der Gebührenordnung war überfällig
2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie. Sollte Ihnen der Preis als nicht angemessen vorkommen, bitten wir Sie zu bedenken, dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht und dementsprechend äußerst maßvoll ist. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate, auch die Entwicklungen im Jahre 2022, die in allen Bereichen des täglichen Lebens zu signifikanten Preissteigerungen geführt haben, sind in diesen Preisen noch nicht einmal berücksichtigt. Denken wir u. a. an gestiegene Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie. Die Rolle des/der Tierarztes/Tierärztin als Berater zu vorbeugenden Maßnahmen in Nutztierbeständen ist immer anspruchsvoller geworden und muss entsprechend honoriert werden.
§5 der GOT (neu) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist.
Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den/die Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können. Dies sichert die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz. In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundestieraerztekammer.de