Allgemeine Hinweise

Praxisphilosophie

Schmerzen und Leiden eines Tieres haben Behandlungsvorrang vor allem. Wir legen Wert auf Schmerz vermeidende Behandlungsmethoden, d.h. lieber eine kleine Anästhesie als ein großer Schmerz! Ein krankes bzw. frisch operiertes Tier gehört in aller Regel in die Obhut seiner Bezugsperson(en) und in die ihm bekannte Umgebung, da dies für das Tier deutlich angenehmer ist. Sollte eine den Bedürfnissen des Tieres angemessene postoperative Fürsorge von Seiten des Tierhalters nicht möglich sein, wird sie durch eine intensive Betreuung unsererseits durchgeführt. Mündliche oder schriftliche Vorbereitung des Tierbesitzers sowie telefonische Erreichbarkeit insbesondere für die postoperative Aufwachphase. Symptomatische und kausale Therapie, d.h. wir versuchen Schmerzen und Leiden eines Tieres zu lindern und sind bemüht, der Grundursache des Leidens auf den Grund zu gehen und diese abzustellen.


Fundtiere

Bei Fundtieren (außer Wildtiere) weisen wir darauf hin, dass Sie als Auftraggeber der Behandlung für die kompletten Kosten aufkommen müssen.

Wildtiere

Wildtiere unterliegen dem Tierschutz- und/oder dem Jagdschutzgesetz. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt oder Forstamt.

Preisinformationen

Zugegeben, geschenkt bekommt man auch in dieser Praxis nur selten etwas, aber wir möchten, dass Sie immer wissen, wofür Sie Ihr Geld bezahlen, deshalb im Folgenden ein paar Worte zur Preisfindung der Tierärzte im Allgemeinen und zur Berechnung in unserer Praxis im Besonderen.

Alle Tierarztpraxen Deutschlands sind durch zwei gesetzlich bindende Verordnungen reglementiert: Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vom November 1980, die genau festlegt, wie viel für ein Medikament abgerechnet werden muss. Dies gilt sowohl für alle abgegebenen, als auch für alle angewandten Medikamente. Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) zuletzt geändert am 30. Juni 2008. Da es sich um eine Gesetzesverordnung (Zustimmung durch Bundesrat und Bundestag erforderlich) handelt, sind alle Tierärzte an sie gebunden.Berechnet wird der ein-, zwei- oder dreifache Satz einer genau definierten Gebühr.

In dieser Tierarztpraxis wird im Allgemeinen der einfache Satz zugrunde gelegt, der nach der Verordnung (GOT) auch nicht mehr unterschritten werden darf.

Die abgegebenen oder verwendeten Medikamente berechnen wir nach der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), zuzüglich der Mehrwertsteuer.

Wie Sie feststellen werden, setzen sich die meisten Tätigkeiten aus zahlreichen Einzelposten zusammen, die dann gemäß der GOT berechnet werden. Für den Finanzminister ziehen wir dann noch zusätzlich Mehrwertsteuer ein, die wir jeden Monat gleich an das Finanzamt überweisen müssen – der Staat verdient also an Ihrem Tier kräftig mit!

Beachtenswertes vor dem Tierarztbesuch

Was sollte ich mitbringen?

Impfausweis, eventuell Befunde des vorbehandelnden Tierarztes, Rechnungen aus denen die vom vorbehandelnden Tierarzt applizierten und verschriebenen Medikamente hervorgehen.

Muss mein Tier nüchtern sein?

Hund und Katzen müssen grundsätzlich nicht für einen Besuch beim Tierarzt nüchtern sein. Ausnahmen sind spezielle Blutuntersuchungen oder Operationen bzw. Eingriffe für die Ihr Tier sediert werden muss. Kleine Heimtiere wie Meerschweinche, Ratten, Chinchillas, Mäuse, Gerbilen, Degus und Kaninchen sollten immer, also auch vor OPs normal gefüttert werden.

Mein Hund/meine Katze muss zur Zahnbehandlung, was muss ich beachten?

Bei den meisten Zahnbehandlungen wie persistierenden Milchzähnen, Zahnfüllungen, Zahnsteinentfernungen und Zahnfrakturen muss grundsätzlich eine Narkose oder Sedierung erfolgen, da diese Eingriffe meist mit Angst und Schmerzen für den Patienten verbunden sind. Darum lassen Sie Ihren Liebling vor solchen Behandlungen immer nüchtern.

Besonderheiten für Katzenbesitzer

Bitte transportieren Sie Ihre Katze in einem Katzenkorb, falls nicht vorhanden, in einer gut verschließbaren Sport- oder Reisetasche. Sie können sich auch vorab in der Praxis einen Katzenkorb ausleihen. Legen Sie evtl. ein gebrauchtes Handtuch oder eine Katzendecke in die Transportbox.

Mein Tier hat große Angst vor dem Tierarzt, beißt, kratzt oder wehrt sich stark.

Viele Tiere sind durch die fremde Umgebung der Tierarztpraxis so eingeschüchtert, dass sie sich in dem „fremden Revier“ ganz still verhalten im Gegensatz zu Ihrem Zuhause, das sie als ihr eigenes Revier verteidigen und beschützen wollen. Deshalb ist meistens eine Untersuchung in der Tierarztpraxis sehr viel unproblematischer, als Sie es vielleicht erwartet haben. In einigen Fällen ist die Angst allerdings so groß, dass eine Untersuchung und Behandlung eine medikamentelle Beruhigung des Tieres erfordert. In diesen Fällen sollten Sie vorab Kontakt zu uns aufnehmen. Wir beraten Sie gern, um für Ihr Tier den Praxisbesuch so schonend wie möglich zu gestalten.